REGELUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER SCHULUNG

„RENDERING TRAINING – VISUALISIERUNGEN VON INNENRÄUMEN UND GEBÄUDEN”

Das vorliegende Reglement legt detaillierte Regeln für die Teilnahme an der Schulung über die Techniken der Erstellung von grafischen Visualisierungen von Innenräumen (Interieurs) und den sogenannten Exterieurs (Bereich außerhalb von Gebäuden) unter Verwendung der Software 3ds Max und Corona folgend genannt „RENDERING TRAINING – VISUALISIERUNGEN VON INNENRÄUMEN UND GEBÄUDEN”. Dieses Reglement stellt zugleich die Vertragsnorm dar, die (unabhängig von der Vereinbarung) den Inhalt des Rechtsverhältnisses zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer bildet.

§ 1

[Definitionen]

Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe bedeuten:

1) Reglement – dieses Dokument;

2) Veranstalter – VIZACADEMY SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ mit Sitz in Chełmcu, ul. Rolna 23A, 33-395 Chełmiec, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000725092, REGON: 369803210, NIP: 7343557295, der mit dem Teilnehmer den Vertrag über die Durchführung der Schulung abgeschlossen hat.

3) Vereinbarung – Vereinbarung über die Durchführung der Schulung, die zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer abgeschlossen wurde.

4) Teilnehmer – volljährige natürliche Person, die mit dem Veranstalter einen Vertrag über die Durchführung der Schulung abgeschlossen hat.

Andere großgeschriebene Begriffe sind gemäß ihrer Definition im Vertrag zu verstehen.

§ 2

[Organisation der Schulung]

1) Die Schulung wird online (im Internet) in Form von Vorträgen, Lernaufzeichnungen und Chat-Unterstützung von Montag bis Freitag von 10:00 bis 22:00 Uhr, samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr und sonntags von 21:00 bis 22:00 Uhr durchgeführt und dauert 45 Tage, gerechnet ab dem ersten Konferenzbeginn. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Trainingszeiten zu ändern, womit der Teilnehmer einverstanden ist.

2) Die Schulung umfasst vier Module:

a) Vorstellung des Themas der Schulung (Aufgaben) und Arbeitsmethoden in 3ds max und Corona Renderer,

b) Erstellung und Bereitstellung von Schulungsaufzeichnungen für den Teilnehmer, die eine Beschreibung der verschiedenen Phasen der Ausführung einer bestimmten Übung enthalten, zusammen mit der Angabe von Wegen und Techniken für ihre Durchführung

c) Praktische Arbeit, d.h. selbständige Durchführung einer vorgegebenen Übung und Unterstützung des Teilnehmers bei der Durchführung via Chat, Skype,

d) die Hausaufgaben des Teilnehmers kontrollieren und ihm Tipps zur Weiterarbeit geben.

3) Der Veranstalter organisiert und stellt Tutorials während des Trainings zur Verfügung.

4) Den Arbeitsplan finden Sie auf der Website des Veranstalters unter: vizacademy.de. Die Auswahl der Themen und Materialien für die einzelnen Module der Schulung liegt in der alleinigen Verantwortung des Veranstalters.

5) Das Training wird in Form von zyklischen Vorträgen, themenbezogenen Workshops und Einzelarbeit mit dem Teilnehmer durchgeführt.

6) Die Schulung findet an den vom Veranstalter festgelegten Terminen und zu den von ihm festgelegten Zeiten statt.

7) Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer bei jeder Veranstaltung im Rahmen der Schulung ein vorbereitetes Set von Schulungsunterlagen zur Verfügung. Nach jeder Konferenz stellt der Veranstalter dem Teilnehmer die Schulungsunterlagen mit der Besprechung der einzelnen Etappen der Durchführung der Übung und der Angabe der Techniken für ihre Durchführung zur Verfügung.

8) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Person, die das Training durchführt, frei zu bestimmen.

9) Für die Teilnahme an der Schulung ist ein Computer mit Software und Internetzugang erforderlich. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer keine Software, keinen Computer oder andere technische Mittel zur Verfügung, um an der Schulung teilzunehmen: alle diesbezüglichen Verpflichtungen liegen vollständig in der Verantwortung des Teilnehmers. Während der Schulung erhält der Teilnehmer Unterrichtsmaterialien, die er auf seinem eigenen Träger aufbewahren und sichern muss. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für den Verlust solcher Daten und haftet in keiner Weise für eine ungeeignete Konfiguration und Software, die auf dem Computer des Teilnehmers installiert ist, sowie für eine ungeeignete Qualität der Internetverbindung. Zur Klarstellung wird weiter festgelegt, dass der Veranstalter nicht für Fälle haftet, in denen der Teilnehmer aufgrund von Hardware-Problemen mit dem Computer des Teilnehmers nicht an der Schulung teilnehmen kann, und nicht für die Durchführung von Aufgaben, das Anschauen von Aufzeichnungen und Konferenzen unter unangemessenen Bedingungen (z.B. Autofahren, Spazieren gehen, Fahrrad fahren usw.).

10) Der Teilnehmer erhält nach Beginn der ersten Konferenz Informationen über das Passwort per E-Mail, sofern seine ID übermittelt wurde und der Veranstalter eine Zahlungsbestätigung des Teilnehmers (gemäß Vertrag) erhalten hat. Wenn der Teilnehmer keine E-Mail mit dem Zugangspasswort erhält, ist er verpflichtet, den SPAM-Ordner in seiner Mailbox zu überprüfen und dann den Veranstalter über das Fehlen der besagten Nachricht zu informieren. Das Passwort wird zusammen mit dem Zugang zu einem Gerät gesendet, auf dem die Unterrichtsmaterialien angesehen werden sollen.

11) Die Betreuung erfolgt ausschließlich über die Website, über die der Veranstalter den Teilnehmer im Anmeldeformular informiert hat – in einem gemeinsamen Chatroom, der zu der Gruppe gehört, für die sich der Teilnehmer angemeldet hat. Der Supportzeitraum beträgt 45 Tage ab Beginn der ersten Konferenz.

12) Die Person, die Schulung durchführt, kann den Teilnehmer im Rahmen der Unterstützung anweisen, sich das jeweilige Unterrichtsmaterial noch einmal anzusehen, wenn der Teilnehmer dies nicht getan hat oder wenn seine Kenntnisse eindeutig darauf hindeuten, dass der Teilnehmer einzelne darin besprochene Themen verpasst hat.

§ 3

[Ablauf der Schulung]

  1. 1) Im Falle der völligen Inaktivität des Teilnehmers bei den Aktivitäten der Schulung hat der Veranstalter das Recht, den Teilnehmer von der Schulung zu entfernen (vorausgesetzt jedoch, dass der Teilnehmer mindestens einmal an seine Verpflichtung zur aktiven Teilnahme an der Schulung erinnert wurde), wobei der zu erstattende Betrag proportional zur Anzahl der dem Teilnehmer bereits zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien und Kenntnisse reduziert wird. Die Entscheidung über die Höhe der endgültigen Erstattung obliegt dem Veranstalter.
  2. 2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn er aus persönlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen oder die Hausaufgaben nicht erledigen kann. In einem solchen Fall hat der Teilnehmer (sofern die Parteien nicht durch gesonderte Vereinbarung etwas anderes vereinbaren) Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Vergütung, die jedoch anteilig im Verhältnis zur Anzahl der dem Teilnehmer vermittelten Lehrmaterialien und Kenntnisse gekürzt wird, mit der Maßgabe, dass der Teilnehmer den Veranstalter hierüber spätestens zum 20. Schulungstag. Eine Entscheidung über den endgültig zu erstattenden Betrag trifft der Veranstalter. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer jedoch keine weiteren Schulungsunterlagen zusenden. 
  3. 3) Ist der Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht in der Lage, am Unterricht teilzunehmen und die Hausaufgaben zu erledigen, und hat er den Veranstalter nicht bis zum 20. Tag der Schulung über seinen Rücktritt (wie in Abs. 2 oben angegeben) informiert, darf der Veranstalter die Zusendung der Schulungsunterlagen an den Teilnehmer nicht zurückhalten (vorausgesetzt, alle ausstehenden Zahlungen an den Veranstalter werden rechtzeitig beglichen). In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gelder, und der Teilnehmer ist verpflichtet, die verbleibenden Raten, sofern vorhanden, für die Schulung zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
  4. 4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Zahlungsnachweis (bei einmaliger Zahlung) bis zum Beginn der Schulung per E-Mail zu übermitteln. Im Falle einer Ratenzahlung ist der Teilnehmer verpflichtet, jedes Mal den Nachweis über die Zahlung der fälligen Rate zu dem mit dem Veranstalter vereinbarten Termin vorzulegen.

§ 4

[Absage der Schulung]

1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Termin der Schulung abzusagen oder einseitig zu ändern: 

a) aus Gründen höherer Gewalt (zu jeder Zeit); 

b) innerhalb von 3 Tagen vor Schulungsbeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl; diese Mindestteilnehmerzahl wird vom Veranstalter für jede Schulung festgelegt.

2) Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers von der Teilnahme an einer Schulung bis zu 7 Tagen vor der ersten Unterrichtsstunde (im Rahmen einer bestimmten Schulung) hat der Teilnehmer das Recht, an der nächsten gewählten Edition mit Vorrang der Buchung teilzunehmen.

3) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese durch höhere Gewalt, d.h. durch außergewöhnliche, unvorhersehbare oder trotz Vorhersehbarkeit unvermeidbare Umstände, insbesondere durch Naturkatastrophen, Katastrophen, Streiks, Unruhen usw. verursacht wird.

4) Die Fristen für die Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag werden um die Dauer der höheren Gewalt verlängert. 

5) Die Vertragspartei, die sich auf höhere Gewalt berufen will, ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt und nach Bekanntwerden seiner Auswirkungen auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zu benachrichtigen.

§ 5

[Datenschutz]

1) Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist der Veranstalter der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, die zum Zweck der Durchführung der Schulung und während ihrer Dauer erhoben werden.

2) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten zu den folgenden Zwecken:

a) Durchführung der Schulung, einschließlich der Gewährleistung der korrekten Qualität der Dienstleistungen (Rechtsgrundlage – Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – „Durchführung der Schulung“,

b) Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen des Veranstalters, z. B. Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen oder Beantwortung von Beschwerden (Rechtsgrundlage – Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) – „rechtliche Verpflichtung“,

c) Geltendmachung von Ansprüchen aus der Durchführung von Schulungen (Rechtsgrundlage – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – „berechtigtes Interesse“,

d) Vermarktung unserer eigenen Dienstleistungen während der Schulung (Rechtsgrundlage – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) – „berechtigtes Interesse“,

e) Marketing, falls der Teilnehmer in die Verwendung der Daten zu diesem Zweck einwilligt (Rechtsgrundlage – Art. 6(1)(a) DSGVO) – „Einwilligung“.

f) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten für den Zeitraum, der für die Realisierung der in Punkt 2 beschriebenen Zwecke erforderlich ist. Dies ist jeweils abhängig von der Rechtsgrundlage:

– die Dauer des Trainings,

– die Zeit der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und die Zeit, in der der Veranstalter gesetzlich zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet ist, z.B. steuerrechtliche Vorschriften,

– Zeit, nach der Ansprüche aus dem Abschluss des Vertrages über die Durchführung von Schulungen verjähren,

– die Zeit bis zum Widerruf der Zustimmung.

3) Jede betroffene Person hat in den in der DSGVO genannten Fällen das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, auf Übertragung der Daten, auf Berichtigung der Daten und auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Unabhängig von den oben genannten Rechten kann jede betroffene Person auch gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einlegen, wenn die Rechtsgrundlage für die Verwendung der Daten ein berechtigtes Interesse ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck einzustellen, sobald er einer diesbezüglichen Aufforderung nachkommt.

4) Jede betroffene Person hat außerdem das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einzureichen, wenn sie der Meinung ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.

5) Die erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit widerrufen werden.

6) Mit allen Garantien für die Datensicherheit kann der Veranstalter personenbezogene Daten an andere Personen und Einrichtungen übertragen, einschließlich:

a) Personen, die vom Veranstalter zur Verarbeitung der Daten ermächtigt sind,

b) Personen, die sie im Auftrag des Veranstalters verarbeiten und denen die Verarbeitung personenbezogener Daten anvertraut wurde, z.B. Personen, die die Schulung durchführen, Erbringer technischer Dienstleistungen und Personen, die Beratungsleistungen erbringen;

c) andere Administratoren, z.B. Lieferanten.

8) Personenbezogene Daten werden nicht in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt (in Länder, die nicht zu den Ländern der Europäischen Union und Island, Norwegen und Liechtenstein gehören) oder Personenbezogene Daten können auch in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden (in Länder, die nicht zu den Ländern der Europäischen Union und Island, Norwegen und Liechtenstein gehören), sofern die in Kapitel V der DSGVO genannten Bedingungen erfüllt sind.

9) Der Teilnehmer darf während oder nach der Schulung keine Informationen über die Teilnehmer der Schulung weitergeben, kopieren, vervielfältigen, Screenshots mit einer sichtbaren Teilnehmerliste der Schulung anfertigen und Dritten zur Verfügung stellen.

10) Bei weiteren Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse: info@vizacademy.de

§ 6

[Reklamationen]

1) Der Veranstalter ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Online-Plattform, auf der die Schulung durchgeführt wird, in vollem Umfang zu gewährleisten. Alle von den Teilnehmern gemeldeten Unregelmäßigkeiten, werden laufend beseitigt.

2) Der Teilnehmer hat das Recht, Beschwerden in Bezug auf die Schulung (insbesondere auch Beschwerden über die Funktionsweise der Online-Plattform, auf der die Schulung durchgeführt wird) schriftlich an die Adresse des Sitzes des Veranstalters oder in Form einer E-Mail-Nachricht an die Adresse zu richten: info@vizacademy.de, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis, das den Gegenstand der Beschwerde darstellt.

3) Die vorgelegte Beschwerde sollte enthalten: :  

a) Vor- und Nachname des Teilnehmers,

b) Adresse des Teilnehmers,   

c) Gegenstand der Beschwerde, 

d) Begründung der Reklamation, 

e) Erwartungen an den Veranstalter.

4) Die Einreichung einer Reklamation ohne die in Abs. 3 genannten Elemente ist kein Grund für eine automatische Ablehnung der Bearbeitung der Reklamation, jedoch wird der Veranstalter im Falle des Fehlens der in Abs. 3 genannten Elemente den Teilnehmer auffordern, die Reklamation zu ergänzen, um die Grundlage der Reklamation richtig zu beurteilen.

5) Die Entscheidung über die Beschwerde wird dem Teilnehmer unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die vom Teilnehmer angegebene Adresse mitgeteilt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde beim Veranstalter.   

6) Konnte der Teilnehmer infolge aufgetretener Probleme nicht in vollem Umfang an der Schulung teilnehmen und erkennt der Veranstalter die Beanstandung an, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der an den Veranstalter gezahlten Vergütung. Die betreffende Rückerstattung ist proportional zu dem Zeitraum, in dem sich der Teilnehmer während der Schulung befindet. Dies liegt an der Unmöglichkeit der Rückgabe der bereits erhaltenen Unterrichtsmaterialien und dem übertragenem bzw. erlerntem Wissen.

 § 7

[Schlussbestimmungen]

1) Der Veranstalter haftet nicht für Fehler, Ausfälle oder Unterbrechungen in der Funktion der Website vizacademy.de, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die aus den vorgenannten Ereignissen resultieren, einschließlich entgangenen Gewinns.

2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung der im Rahmen der Schulung zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere der Unterrichtsmaterialien, durch den Teilnehmer ergeben.

3) Die während der Schulung vermittelten Inhalte können nicht als Lösungen für individuelle Probleme, insbesondere nicht als organisatorische oder finanzielle Beratung, verstanden werden. Die Inhalte werden nur für Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter haftet nicht für Entscheidungen, die auf der Grundlage solcher Inhalte getroffen werden, und für die Folgen solcher Entscheidungen.

4) Die Bestimmungen sind auf der Website vizacademy.de abrufbar und bilden gleichzeitig den Anhang Nr.1 zum Vertrag.